Informationen zu den Möglichkeiten einer Entlastung der Lernmittelkosten:

10_anlage_2b.pdf

 

Mitteilungen über die Leistungsgebühr für Lernmittel:        11_leistungsgebuehren.pdf

 

Bücherzettel der verschiedenen Jahrgänge:

 

buecherzettel_klasse_5.pdf

buecherzettel_klasse_6.pdf

buecherzettel_klasse_7.pdf

buecherzettel_klasse_8.pdf

buecherzettel_klasse_9.pdf

buecherzettel_klasse_10.pdf

 

Die Hinweise und Erklärungen auf der Rückseite der Bücherzettel

sind für alle Jahrgänge gleich:      bz_rueckseite.pdf

 

Informationen über die Ausleihgebühr (Kurzfassung)

 

Auszug aus dem Lernmittelerlass (Anlage 2) vom 12.03.2008:


Die Leistungsgebühr wird grundsätzlich entsprechend der Anzahl der entliehenen Bücher erhoben.


Sie beträgt 3 Euro pro Buch und pro Jahr.


Kinder und Jugendliche, für die Hilfe zur Erziehung in stationärer Form durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) geleistet wird, Empfänger von Leistungen nach der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zahlen eine verminderte Gebühr in Höhe von 1 Euro pro Buch und pro Jahr.


Für Mehrkinderfamilien reduziert sich die Leistungsgebühr ab dem dritten schulpflichtigen Kind auf 2 Euro und ab dem fünften schulpflichtigen Kind auf 1 Euro pro Buch und pro Jahr.
Zur Feststellung des Anspruches auf verringerte Leistungsgebühren werden Selbstauskünfte verlangt.


Bitte füllen Sie in diesem Fall das beiliegende Formblatt zur Entrichtung verminderter Leistungsgebühren (Anlage 2b) aus und geben Sie das Formblatt mit Ihrer persönlichen Bestellliste termingerecht ab. Bei festgestelltem vorsätzlichem Missbrauch der Regelungen zur Inanspruchnahme verringerter Leistungsgebühren wird Strafanzeige erstattet. 




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